Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Steuerberater mit Schwerpunkt Finanzgerichtsweg – Einspruchsverfahren | Klageverfahren | Aussetzung der Vollziehung | Steuerstrafverfahren

1. Übernehmen Sie jeden Auftrag automatisch, wenn ich Ihnen eine E-Mail sende?

Nein. Die Zusendung einer E-Mail oder sonstiger Unterlagen stellt keine automatische Auftragsannahme dar. Ein Mandatsverhältnis kommt ausschließlich nach ausdrücklicher Annahme durch mich in Textform und in Verbindung mit einer Vergütungsvereinbarung zustande. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mir vorbehalte, Anfragen auch abzulehnen, etwa aus Kapazitäts-, Interessens- oder Sachgründen.

2. Wird für die Prüfung eines Steuerbescheids oder Verwaltungsakts eine Gebühr fällig?

Ja. Die Prüfung von Steuerbescheiden oder Verwaltungsakten ist grundsätzlich möglich und erfolgt ausschließlich gegen Gebühr. Diese Prüfung ist eine eigenständige, beratende Leistung und auch dann kostenpflichtig, wenn es nicht zu einer weiteren Beauftragung kommt.

3. Bieten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung an?

Nein. Eine erste steuerrechtliche Auskunft erfolgt im Rahmen einer gebührenpflichtigen Erstberatung, deren Höhe vorab mitgeteilt wird. Auch diese Leistung ist unabhängig von einer späteren Mandatierung vergütungspflichtig.

4. Wie werden die Kosten für Ihre Leistungen berechnet?

Ich arbeite ausschließlich auf der Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Die Honorierung erfolgt nicht nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), sondern wird frei vereinbart – transparent und angepasst an Aufwand, Schwierigkeit und wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit.

5. Kann ich vorab ein Angebot bekommen?

Ja. Vor Tätigkeitsbeginn erhalten Sie ein verbindliches Angebot, das die voraussichtlichen Leistungen und Kosten detailliert ausweist. So können Sie im Vorfeld die Rentabilität des Verfahrens einschätzen.

6. Können Sie mir sagen, ob ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat?

Eine verbindliche Erfolgsprognose ist aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich. Ich erläutere Ihnen jedoch Chancen, Risiken und realistische Erwartungen auf der Grundlage meiner Erfahrung sachlich und verständlich.

7. Wird eine Vorschusszahlung verlangt?

In der Regel ja. Vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt meist die Erstellung einer Vorschussrechnung, deren Begleichung Voraussetzung für den Bearbeitungsbeginn ist.

8. Wie erfolgt die Kommunikation mit Ihrer Kanzlei?

Meine Kanzlei ist zu mind. 95% digitalisiert. Daher bevorzuge eine digitale Kommunikation per E-Mail oder gesicherten Übertragungswegen, Zoom-Meetings sind möglich. Dies ermöglicht eine effiziente, dokumentierte und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anliegen.

9. Unterstützen Sie auch in Steuerstrafsachen?

Ja, sofern das Verfahren von der Finanzverwaltung geführt wird, begleite ich Mandantinnen und Mandanten auch in steuerstrafrechtlichen Sachverhalten – diskret, erfahren und lösungsorientiert.

10. Worauf muss ich besonders achten, bevor ich ein Verfahren beginne?

Die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Einspruchs oder Klageverfahrens sollte sorgfältig geprüft werden. Ich helfe Ihnen, Nutzen und Risiken realistisch zu bewerten, bevor Sie sich für den nächsten Schritt entscheiden.

11. Wann sollte ich mich an Sie wenden?

Bitte melden Sie sich so früh wie möglich nach Erhalt eines Steuerbescheides oder Verwaltungsakts. Die Einhaltung von Rechtsbehelfsfristen ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren. Je früher Sie sich melden, desto besser lassen sich Optionen bewerten und Maßnahmen einleiten.

12. Können Sie ein bereits laufendes Verfahren übernehmen?

Ja. Wenn bereits ein Einspruchs- oder Klageverfahren läuft, kann ich Sie dabei unterstützend begleiten oder – nach gesonderter Vereinbarung – das Verfahren vollständig weiterführen.

13. Gibt es bestimmte Verfahren, die Sie grundsätzlich nicht übernehmen?

Ja. Ich übernehme keine Mandate in folgenden Bereichen:

Verfahren im Umwandlungssteuerrecht

Standardisierte Massenverfahren wie z. B. zum Solidaritätszuschlag

Insolvenznahe Sachverhalte oder laufende Insolvenzverfahren

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Übernahme in diesen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen ist.

14. Was ist mit der Kostentragung im Einspruchs- und Klageverfahren?

Die Kosten eines Einspruchsverfahrens, das nicht zu einem Klageverfahren führt, trägt in der Regel der Einspruchsführer, also Sie.

Im Finanzgerichtsverfahren gilt: Wer unterliegt, trägt grundsätzlich die Verfahrenskosten, einschließlich der Gerichtskosten und möglicher Erstattungen an die Gegenseite.

15. Ist eine Unterstützung durch die Rechtsschutzversicherung möglich?

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Deckung für den Finanzrechtsweg verfügen, kann diese auf Wunsch angefragt werden. Bitte weisen Sie frühzeitig darauf hin, damit ggf. eine Deckungszusage eingeholt werden kann.

16. Sind telefonische Auskünfte oder Vereinbarungen verbindlich?

Nein. Eine rechtsverbindliche Auftragsannahme oder Vergütungsvereinbarung erfolgt nie telefonisch. Auch telefonische Auskünfte, Einschätzungen oder Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich, solange sie nicht schriftlich von mir bestätigt wurden. Bitte beachten Sie, dass Verbindlichkeit und Mandatsverhältnis ausschließlich in schriftlicher Form entstehen.

 

Hinweis: Diese FAQ dienen der allgemeinen Information. Verbindliche Auskünfte sowie individuelle Angebote erhalten Sie ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung.

 

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